ARBEITSRECHT / DIENSTVERTRAGSRECHT

Die Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner beraten Arbeitgeber und Arbeitnehmer branchenübergreifend auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.
 
Besonderen Wert legen Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner auf die präventive Rechtsberatung. Langwierige Gerichtsverfahren lassen sich oft bereits im Vorfeld vermeiden. Nach dem Selbstverständnis der Kanzlei informieren Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner ihre Mandanten frühzeitig über bestehende Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten. Individuelle Lösungen werden gemeinsam mit den Mandanten entwickelt, bei Bedarf auch im Team mit den Gesellschaftsrechts- und Wettbewerbsspezialisten der Kanzlei.

Über besondere Erfahrungen verfügen die Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, wie etwa der Neugründung von Unternehmen, Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen von Unternehmenskäufen, Umwandlungen und sonstigen Betriebsübergängen.

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung übernehmen Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner auch die Prozessvertretung ihrer Mandanten vor den Arbeits- und Zivilgerichten.
 
Kompetente Unterstützung erhalten Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
 
- Beratung und Vertretung in allen personalrechtlichen Angelegenheiten
- Vertragsgestaltung für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände und Arbeitnehmer
- Prozessvertretung vor Gericht, z.B. in Kündigungsschutzverfahren
- Betriebliche Restrukturierungen, Umwandlungsvorgänge, Betriebsübergang
- Betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragen
- Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
- Interessenausgleich, Sozialplan
- Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung
- Öffentliches Dienstrecht, Dienstvereinbarungen, TVöD/TV-L
- Einsatz von Fremdpersonal, etwa im Rahmen freier Mitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung


Ihre Ansprechpartner:

» RA Jochen Hartmann
» RA Dr. Florian Flügler