Die Rechtsanwälte von Dr. Flügler
&
Partner beraten branchenunabhängig auf
allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts.
Hierbei informieren wir nicht nur über die Rechtslage, sondern entwickeln zusammen mit unseren Mandanten Lösungen für ihre Unternehmen.
Besonderen Wert legen wir auf die präventive Rechtsberatung- und Gestaltung. Das
Arbeitsrecht hat sich hierbei zu einem unserer beratungs- und prozessintensivsten Tätigkeitsfelder entwickelt.
Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten kompetente Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen:
-
Individuelle
Prüfung und Gestaltung von Arbeits- und Geschäftsführerverträgen
- Prozessvertretung vor Gericht, etwa in Kündigungsschutzverfahren
- Betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragen
- Betriebliche Restrukturierungen und Reorganisationen
- Entwicklung kreativer Lösungen,
flexible Arbeitszeitmodelle
- Einführung zeitgemäßer Vergütungssysteme
- Verhandlungen mit Betriebsräten, Abschluss von
Betriebsvereinbarungen
- Beratung und Vertretung in sonstigen personalrechtlichen Angelegenheiten
Bei betrieblichen Restrukturierungen setzen wir gemeinsam mit unseren Mandanten - wenn erforderlich - auch Personalabbaumaßnahmen um. Bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen übernehmen wir die außergerichtliche Vertretung sowie die Prozessvertretung vor den Arbeitsgerichten.
Im kollektiven Arbeitsrecht deckt unser Tätigkeitsbereich die umfängliche Beratung und Vertretung in betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen Fragen ab.
Ihre Ansprechpartner:
| » |
RA Jochen Hartmann |
| » |
RA Dr. Florian Flügler |
