PHARMARECHT
Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner berät schwerpunktmäßig Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in allen Fragen des Heilmittelwerberechts und des Wettbewerbsrechts. Bei Beratung vor und während der Marktphase wird stets der Produktbezug gesucht und in Abgleich zu den pharmarechtlichen Regelungen gebracht.
Das Sicherstellen der unternehmensinternen wie auch der gesetzlichen Compliance stellt hierbei einen weiteren Schwerpunkt der Tätigkeit dar.
Im Auftrag unserer Mandanten gehen wir auch gegen wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen von Konkurrenten vor und setzen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich durch.
Ihre Ansprechpartner:
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RA Dr. Florian Flügler |
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RA Dr. Nicoals von Götz |

