PHARMARECHT
 
 
Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner berät schwerpunktmäßig Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in allen Fragen des Heilmittelwerberechts und des Wettbewerbsrechts.
 
Im Auftrag unserer Mandanten gehen wir auch gegen wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen von Konkurrenten vor und setzen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich durch.

Ihre Ansprechpartner:

» RA Dr. Florian Flügler
» RA Dr. Nicoals von Götz