PHARMARECHT
Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner berät schwerpunktmäßig Mandanten bei der Vorbereitung und Durchführung von Werbe- und Marketingmaßnahmen, insbesondere in allen Fragen des Heilmittelwerberechts und des Wettbewerbsrechts.
Im Auftrag unserer Mandanten gehen wir auch gegen wettbewerbswidrige Werbemaßnahmen von Konkurrenten vor und setzen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gerichtlich durch.
Ihre Ansprechpartner:
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RA Dr. Florian Flügler |
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RA Dr. Nicoals von Götz |
