MARKENRECHT

Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner ist beratend und gestaltend in allen Gebieten des Markenrechts tätig.

Markenschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Sicherung eigener Interessen im Wettbewerb. Das Markenrecht bildet somit neben dem Gesellschafts-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht einen weiteren notwendigen Pfeiler in der umfassenden Beratung von Unternehmen und gewerblich Tätigen.

Zur Wahrung dieser Interessen erhalten Mandanten kompetente Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen des Markenrechts:

- Markenrecherchen
- Erstellung Waren- und Dienstleistungsregister
- Markenanmeldungen (Deutschland, EU, International)
- Durchsetzung und Abwehr markenrechtlicher Ansprüche
- Vorrechtsvereinbarungen

Bereits im Vorfeld eines Marktauftritts oder einer Markenanmeldung sind Risiken und Nutzen miteinander abzuwägen. Die Durchführung einer Markenrecherche ist dabei unerlässlich, um Kollisionsgefahren aufzeigen und zu vermeiden.

Ein weiterer wesentlicher Schritt zur Sicherung der jeweiligen Rechte ist die Erstellung eines exakten Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses.

Darüber hinaus können durch Vorrechtsvereinbarungen mit Wettbewerbern Hindernisse für eine Markenanmeldung beseitigt und Konflikte einvernehmlich gelöst werden.


Ihr Ansprechpartner:

» RA Dr. Nicolas von Götz