SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Bereichen des Sozialversicherungsrechts.
Im Zusammenhang mit den verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen ergeben sich oftmals komplexe Fragestellungen zum Versicherungs-, Beitrags- und Leistungsrecht der gesetzlichen Sozialversicherung. Hierzu zählen die Kranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosen- und Rentenversicherung sowie die Unfallversicherung.
Arbeitgeber werden immer wieder mit Fragen der Versicherungspflicht von Geschäftsführern, mitarbeitenden Gesellschaftern und freien Mitarbeiten konfrontiert. Für Arbeitnehmer und Versicherte stellen sich oftmals Fragen zu Arbeitslosengeld und Krankengeld.
Wir beraten und vertreten unsere Mandanten außergerichtlich und gerichtlich gegenüber Versicherungsträgern, Behörden und Vertragspartnern.
Zum gesetzliche Sozialversicherungsrecht zählen insbesondere:
- Arbeitslosenversicherung (SGB III)
- Krankenversicherung (SGB V)
- Pflegeversicherung (SGB XI)
- Rentenversicherungsrecht (SGB VI)
- Unfallversicherung (SGB VII)
- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)
Ihr Ansprechpartner:
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RA Jochen Hartmann |

