SOZIALVERSICHERUNGSRECHT
 
 

Das Recht der gesetzlichen Sozialversicherung beschreibt ein öffentliches bzw. halböffentliches System von Pflichtversicherungen.

 

Die Beratungstätigkeit der Kanzlei Dr. Flügler & Partner richtet sich in erster Linie an Arbeitgeber, die im Zusammenhang mit ihren Arbeitsverhältnissen mit sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden. Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung gegenüber Vertragspartnern, Versicherungsträgern und Behörden.

 

Arbeitnehmer und Versicherte beraten und vertreten wir in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren insbesondere gegenüber Versicherungsträgern und Behörden in Antrags- und Widerspruchsverfahren.

 

Zum gesetzliche Sozialversicherungsrecht zählen insbesondere:

 

- Arbeitslosenversicherung (SGB III)

- Krankenversicherung (SGB V)

- Pflegeversicherung (SGB XI)

- Rentenversicherungsrecht (SGB VI)

- Schwerbehindertenrecht (SGB IX)

- Unfallversicherung (SGB VII)


Ihr Ansprechpartner:

» RA Jochen Hartmann