VERKEHRSRECHT
Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner berät und vertritt ihre Mandanten in sämtlichen Fragestellungen des Verkehrszivil- und Verkehrsstrafrechts.
Im Verkehrszivilrecht betrifft dies insbesondere die Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aus Verkehrsunfällen, Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung oder Schmerzensgeldansprüchen sowie die zwingend hiermit verbundene Kommunikation und Abwicklung mit Versicherungen.
Weiter berät und vertritt die Kanzlei Dr. Flügler & Partner ihre Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts, z.B. in Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Fragen der Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU).
Ihr Ansprechpartner:
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RA Dr. Florian Flügler |
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RA Michael Markert |

