VERWALTUNGSRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
Das Öffentliche Recht hat bei
Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte
eine starke Bedeutung. Die Kanzlei
berät und vertritt ihre Mandanten daher auch im Bereich des Verwaltungsrechts, welches sich durch eine hohe Gesetzesdichte und fortlaufende Gesetzesänderungen kennzeichnet. Wir bieten zu dieser komplexen Materie fachkundige Beratung, wobei Ziel auch hier grundsätzlich die Konfliktvermeidung ist.
Wir beraten unsere Mandanten daher auch speziell auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, wie beispielsweise bei der Vertretung von Antragstellern im Baugenehmigungsverfahren.
Im Einzelnen erstreckt sich die Beratung auf folgende Bereiche:
- Baugenehmigungen
- Erschließungs- und Umlegungsrecht
Ihr Ansprechpartner:
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RA Bernhard Flügler |
