VERWALTUNGSRECHT, ÖFFENTLICHES BAURECHT
 
 

Das Öffentliche Recht hat bei Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte eine starke Bedeutung. Die Kanzlei berät und vertritt ihre Mandanten daher auch im Bereich des Verwaltungsrechts, welches sich durch eine hohe Gesetzesdichte und fortlaufende Gesetzesänderungen kennzeichnet. Wir bieten zu dieser komplexen Materie fachkundige Beratung, wobei Ziel auch hier grundsätzlich die Konfliktvermeidung ist.

 

Wir beraten unsere Mandanten daher auch speziell auch im Bereich des öffentlichen Baurechts, wie beispielsweise bei der Vertretung von Antragstellern im Baugenehmigungsverfahren.

 

Im Einzelnen erstreckt sich die Beratung auf folgende Bereiche:

 

- Bauleitplanung
- Baugenehmigungen
- Erschließungs- und Umlegungsrecht

Ihr Ansprechpartner:

» RA Bernhard Flügler