WETTBEWERBSRECHT
Wettbewerbsrechtliche Vorschriften sind von jedem Marktteilnehmer zwingend zu beachten. Dies gilt bereits für den eigenen Internetauftritt und für jede weitere Form der Werbung um Kunden. Gleichzeitig geht vom unlauteren Handeln eines Mitbewerbers stets eine Gefährdung der eigenen Interessen von Unternehmen aus. Dabei birgt gerade die streitige Auseinandersetzung mit Konkurrenten ein hohes Konfliktpotential und kann dringend anderweitig benötigte Ressourcen binden.
Um ein sicheres Agieren am Markt zu gewährleisten, prüft die Kanzlei präventiv die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Rechts der Neuen Medien. Weiterhin ist die Kanzlei umfassend mit der Durchsetzung und der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche befasst.
Mandanten erhalten somit kompetente Unterstützung insbesondere in folgenden Bereichen des Wettbewerbsrechts:
- Durchführung von Werbemaßnahmen, klassisch und Neue Medien
- Durchsetzung von Ansprüchen wegen unlauterer Geschäftspraktiken von Konkurrenten
- Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen
Ihre Ansprechpartner:
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RA Dr. Nicolas von Götz |
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RA Dr. Florian Flügler |

