WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT
Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner ist beratend und gestaltend in sämtlichen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts tätig. Grundlage sind die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), welches die Rechte und Pflichten der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander, der Eigentümergemeinschaft als auch des Verwalters vorgibt.
Hierbei beraten und vertreten wir sowohl einzelne Wohnungseigentümer sowie Eigentümergemeinschaften wobei wir uns im Besonderen verpflichtet sehen, bereits präventiv eine nachhaltige und interessengerechte Lösung für unsere Mandanten gemeinsam zu erarbeiten.
So erhalten einzelne Wohnungseigentümer, die Eigentümergemeinschaft als auch der Verwalter fachkundige Beratung und Unterstützung, zB. bei der Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen, Verwalterverträgen sowie Beschlussanfechtungen.
Ihre Ansprechpartner:
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RA Michael Markert |
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RA Bernhard Flügler |

