Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner ist beratend und gestaltend in allen Gebieten des
Wohnungseigentumsrechts
tätig.
Grundlage der Beziehungen der Eigentümer untereinander ist das Wohnungseigentumsgesetz. Aus ihm ergeben sich weitestgehend die Rechte und Pflichten der einzelnen Eigentümer, der Wohnungseigentümergemeinschaft und des Verwalters.
Dr. Flügler & Partner Rechtsanwälte berät und vertritt sowohl einzelne Wohnungseigentümer, Eigentümergemeinschaften als auch Verwalter. Im Besonderen sehen wir uns verpflichtet, vorab präventiv die einzelnen Parteien zu beraten und interessengerechte Lösungen gemeinsam zu erarbeiten.
Einzelne Eigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter erhalten hierbei fachkundige Unterstützung
unter anderem in folgenden Bereichen:
- Prüfung und Erstellung von Teilungserklärungen
- Durchführung von Beschlussanfechtungen
- Prüfung und Erstellung von Verwalterverträgen
Ihre Ansprechpartner:
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RA Michael Markert |
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RA Bernhard Flügler |
