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OLG Düsseldorf: Zur (fehlenden) Schöpfungshöhe eines Weinetiketts

Einem von Dr. Flügler & Partner anwaltlich vertretenen Winzer aus dem Freiburger Umland wurde zunächst die Abmahnung eines (angeblichen) Weinhändlers aus dem Ruhrgebiet zugestellt und kurz darauf eine einstweilige Unterlassungsverfügung. Der Abmahnende stützte sich dabei auf vermeintliche Urheberrechte an der graphischen Gestaltung dieses Etiketts:

 

 

Wir haben die Ansicht vertreten, dass ein urheberrechtlicher Schutz als Werk der „angewandten Kunst“ für diese einfache Gestaltung nicht in Betracht kommt. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf waren wir für unseren Mandanten erfolgreich, die einstweilige Verfügung wurde aufgehoben. Das Düsseldorfer Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass das Etikett nicht die erforderliche Schöpfungshöhe aufweist.

 

Haben auch Sie Fragen zum Urheberrecht? Dann wenden Sie sich gerne an

 

RA Stefan Wieser LL.M.

RA Alexander Otterbach