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WETT­BEWERBS­RECHT

Home Leistungen Wettbewerbsrecht

EXPERTISE UND ERFAHRUNG

 

Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte berät branchenunabhängig auf allen Gebieten des Wettbewerbsrechts. Dabei stehen Ihnen unsere Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz mit Erfahrung und fachlicher Expertise zur Verfügung.

 

 

Wettbewerbsrechtliche Vorschriften sind von jedem Marktteilnehmer zwingend zu beachten. Dies gilt bereits für den eigenen Internetauftritt und für jede weitere Form der Kundenwerbung. Gleichzeitig geht vom unlauteren Handeln eines Mitbewerbers stets eine Gefährdung der eigenen Interessen von Unternehmen aus. Dabei birgt gerade die streitige Auseinandersetzung mit Konkurrenten ein hohes Konfliktpotential und kann anderweitig benötigte Ressourcen in erheblichem Umfang binden.

 

Um ein rechtssicheres Agieren am Markt zu gewährleisten, prüft die Kanzlei Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte präventiv die Zulässigkeit von Werbemaßnahmen, auch unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Rechts der Neuen Medien. Weiterhin ist die Kanzlei regelmäßig mit der Durchsetzung und der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche befasst.

 

WETTBEWERBSSCHUTZ

 

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb regelt den Wettbewerb zwischen Unternehmen. Das UWG definiert, wie der Wettbewerb zwischen Unternehmen ablaufen soll, damit es tatsächlich ein fairer Wettbewerb ist. Das Wettbewerbsrecht regelt daher, wie sich die jeweiligen Unternehmen verhalten müssen, damit sich niemand mittels irreführender oder unlauterer Geschäftspraktiken unangemessene Vorteile verschaffen kann.

 

Die Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche erfolgt im Wege der privaten Rechtsdurchsetzung. Sie als Unternehmen kontrollieren Ihre Konkurrenten somit selbst. Dies erfolgt regelmäßig im Wege der Abmahnung. Jeder Verstoß gegen ein Gesetz, das eine so genannte Marktverhaltensregel darstellt, kann entsprechend abgemahnt werden. Hierunter fallen Verstöße gegen Vorschriften zur Produktkennzeichnung oder zu Preisangaben, Verbraucherschutzbestimmungen wie das Widerrufsrecht oder auch Verstöße gegen spezielle Gesetze wie dem Podologengesetz oder dem Jugendschutzgesetz.

 

Diese Vorschriften dienen zum einen dem Schutz der Verbraucher, zum anderen aber auch dem Schutz rechtstreuer Konkurrenten, die sich ebenso an die Regeln halten müssen.  Das Wettbewerbsrecht hat den Zweck, den freien und unverfälschten Wettbewerb zu sichern und zu gewährleisten, dass der angesprochene Verbraucher eine informierte Entscheidung treffen kann.

 

KOMPETENZBEREICHE

 

  • Durchführung von Werbemaßnahmen
  • Verfolgung unlauterer Werbung
  • Durchsetzung von Ansprüchen nach Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht, durch Abmahnungen und/oder einstweiligen Verfügungen
  • Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen durch Konkurrenten und Mitbewerber
  • Verhandlungsstrategie und Prozesstaktik

 

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.