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ARBEITS­RECHT

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SPEZIALISIERUNG UND ERFAHRUNG

Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit hoher Spezialisierung und langjähriger Erfahrung branchenübergreifend auf allen Gebieten des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts sowie des Dienstvertragsrechts.

 

Ein großer Schwerpunkt der fachanwaltlichen Tätigkeit liegt in der Beratung von Geschäftsführern, Vorständen und leitenden Angestellten an der Schnittstelle zwischen dem Arbeitsrecht und dem Gesellschaftsrecht insbesondere bei Begründung und Beendigung von Dienst- und Arbeitsverträgen. Mit einem sehr hohen rechtlichen und taktischen Erfahrungspotential begleitet Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte die Dienst- und Arbeitsvertragsparteien in den maßgeblichen Prozessen und bei Abschluss von Aufhebungsvereinbarungen unter Beachtung bestehender Abfindungsansprüche.

 

Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte stellt den Dienst- und Arbeitsvertragsparteien auf den jeweiligen Einzelfall zugeschnittene Vereinbarungen zur Verfügung. Neben Dienst- und Arbeitsverträgen sind dies insbesondere Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen sowie sonstige Erklärungen im Bereich des Personalwesens.

 

PRÄVENTION

 

Besonderen Wert legen die Rechtsanwälte von Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte dabei auf die präventive Rechtsberatung. Langwierige Gerichtsverfahren lassen sich oft bereits vermeiden. Nach dem Selbstverständnis der Kanzlei informieren die Rechtsanwälte ihre Mandanten frühzeitig über bestehende Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten. Individuelle Lösungen insbsondere in Trennungsprozessen werden gemeinsam mit den Mandanten entwickelt, bei Bedarf auch im Team mit den Gesellschaftsrechts- und Wettbewerbsspezialisten der Kanzlei.

 

Über besondere Erfahrungen verfügen die Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von gesellschaftsrechtlichen Vorgängen, wie etwa der Neugründung von Unternehmen, Umstrukturierungsmaßnahmen im Rahmen von Unternehmenskäufen, Umwandlungen und sonstigen Betriebsübergängen.

 

Mit hoher Kompetenz und viel Erfahrung begleitet Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte zudem die Betriebsparteinen bei Abschluss und Beendigung von Betriebsvereinbarungen, insbesondere bei Interessensausgleich und Sozialplan.

 

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung übernehmen Rechtsanwälte Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte auch die Prozessvertretung ihrer Mandanten vor den Arbeits- und Zivilgerichten.

 

 

KOMPETENZBEREICHE

 

  • Vertragsgestaltung für Arbeitgeber, Geschäftsführer, Vorstände, leitende Angestellte und Arbeitnehmer
  • Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag im Dienst- und Arbeitsrecht
  • Durchsetzung von Abfindungsansprüchen
  • Prozessvertretung vor Gericht, z.B. in Kündigungsschutzverfahren
  • Betriebliche Restrukturierungen, Umwandlungsvorgänge, Betriebsübergang
  • Betriebsverfassungsrechtliche und tarifrechtliche Fragen
  • Interessenausgleich, Sozialplan
  • Betriebsvereinbarungen, Mitbestimmung
  • Öffentliches Dienstrecht, Dienstvereinbarungen, TVöD/TV-L
  • Einsatz von Fremdpersonal, etwa im Rahmen freier Mitarbeit oder Arbeitnehmerüberlassung

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.