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UR­HEBER­RECHT

Home Leistungen Urheberrecht

GEGENSTÄNDE DES URHEBERRECHTLICHEN SCHUTZES

Durch das Urheberrecht werden Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst geschützt, insbesondere Sprachwerke (also Texte, auch: Computerprogramme), Musikwerke, Werke der bildenden Kunst, der Baukunst und der angewandten Kunst, Lichtbildwerke (d.h. Fotos), Filmwerke und Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art (Pläne, Karten, Skizzen, Tabellen). Der Urheber erwirbt durch das Schaffen des Werkes umfangreiche Ausschließlichkeitsrechte, die – gerade durch eine Nutzung im Internet – oftmals von Dritten verletzt werden (zB durch Verwendung eines Fotos oder eines Textes auf einer Webseite). Wir setzen für unsere Mandanten die ihnen zustehenden Rechte insbesondere auf Beseitigung, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz durch. Im Vorfeld einer geplanten Nutzung fremder Inhalte beraten wir zur urheberrechtlichen Zulässigkeit und kümmern uns gegebenenfalls um die Einholung der erforderlichen Nutzungsrechte. Wir sind außerdem erfahrene Berater im Bereich des Urhebervertragsrechts.

 

 

ABMAHNUNGEN

 

Die Abmahnung ist in den letzten Jahren in der öffentlichen Wahrnehmung etwas in Verruf geraten. Das ist auf das Phänomen der Massenabmahnungen zurückzuführen, die wir ebenfalls kritisch sehen und deren Eindämmung durch den Gesetzgeber wir begrüßen. Zu unseren Mandanten zählen auch Empfänger von Abmahnungen der hinlänglich bekannten „Abmahnkanzleien“.

 

Auch wenn es also Abmahnmissbrauch gibt, gilt doch, dass die Abmahnung für die Durchsetzung von Rechten im Bereich des geistigen Eigentums ein immens wichtiges Instrument ist, das ermöglicht, Rechte zügig und ohne größeren Aufwand – durch die Aufforderung des Gegners zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung – zur Durchsetzung zu bringen, und das hilft, streitige Auseinandersetzungen und gerichtliche Verfahren zu vermeiden. Dabei ist es wichtig, die spezifischen Vorgaben des Urheberrechtsgesetztes, wie eine Abmahnung formal und inhaltlich ordnungsgemäß aufzubauen ist, strikt zu beachten. Unsere Mandanten profitieren hier von unserer Spezialisierung und unserer langjährigen praktischen Erfahrung auf dem genannten Gebiet.

 

 

EINSTWEILIGER RECHTSSCHUTZ

 

Sofern die Rechtewahrung nicht bereits im Wege der Abmahnung zu erreichen ist, machen wir die Ansprüche unserer Mandanten im gerichtlichen Verfahren geltend, insbesondere im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mit seinen diversen Besonderheiten. Hierbei sind wir bundesweit aktiv.

 

 

BERATUNG / VETRAGSGESTALTUNG

 

Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte ist auch im Bereich des Urhebervertragsrechts Ihr kompetenter Ansprechpartner, insbesondere im Zusammenhang mit der Prüfung und der Fertigung von Lizenzverträgen. 

 

 

MEDIATION

 

Auch im Bereich des Urheberrechts lassen sich Auseinandersetzungen oftmals auch anders als auf streitige Weise lösen. Ein Mediationsverfahren bietet sich hier vor allem dann an, wenn die Beteiligten miteinander in Verbindung stehen, etwa im Rahmen einer Kooperation oder einer Vertragsbeziehung, und auch weiterhin, über die Auseinandersetzung hinaus, in Verbindung bleiben wollen.

 

 

KOMPETENZBEREICHE

 

  • Außergerichtliche und gerichtliche Verteidigung und Geltendmachung von urheberrechtlichen Ansprüchen
  • Abwehr von Ansprüchen Dritter
  • Beratung und Rechte-Clearing
  • Erstellung und Prüfung von Lizenzverträgen
  • Mediation

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.