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VEREINS­RECHT

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WAS WIR BIETEN

Im Rahmen ihrer gesellschaftsrechtlichen Ausrichtung berät die Kanzlei Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte im Schwerpunkt überörtlich Vereine und Verbände, von deren Gründung, über Verschmelzungen bis zur Auflösung und Liquidation.

 

Die Rechtsanwälte von Dr. Flügler und Partner mbB beraten dabei kleine und große Vereine, Landes- und Bundesverbände und halten Fachvorträge zu speziellen Fragen des Vereinsrechts. Dabei können wir aufgrund der jeweiligen Spezialisierungen unsere Anwälte auch die Schnittstellen zum Gesellschaftsrecht, zum Arbeitsrecht und zum gewerblichen Rechtsschutz bedienen. 

 

 

GESELLSCHAFTSRECHTLICHER ANSATZ

 

Mit der Unterstützung unserer Fachanwälte für Gesellschaftsrecht sind wir ihr kompetenter Ansprechpartner, sei es, ob Sie ein Nonprofit-Projekt bzw. eine gemeinnützige Organisation gründen oder eine Ausgliederung oder sonstige Umwandlung bereits bestehender Einrichtungen planen wollen. Wir unterstützen Sie dabei bei Ihren Vorhaben als Verein, Verband oder gGmbH.

 

 

VEREINS- UND VERBANDSRECHTLICHE EXPERTISE

 

 Verein im Sinne dieses Gesetzes ist ohne Rücksicht auf die Rechtsform jede Vereinigung, zu der sich eine Mehrheit natürlicher oder juristischer Personen für längere Zeit zu einem gemeinsamen Zweck freiwillig zusammengeschlossen und einer organisierten Willensbildung unterworfen hat; § 2 Abs. 1 VereinsG.

 

Im Rahmen einer geplanten Vereinsgründung gestalten wir gemeinsam mit unseren Mandanten vorausschauend die wesentlichen Regelungen der Satzung. Die Vereinsverfassung umfasst dabei alle wesentlichen, das Vereinsleben bestimmenden Grundsatzentscheidungen. Dies sind insbesondere die Bestimmungen über den Namen, den Sitz und den Zweck des Vereins. Bei der Wahl des Namens müssen insbesondere die Gebote der Namensklarheit und Namenswahrheit beachtet werden, um Irreführungen mit anderen bereits bestehenden Vereinen zu vermeiden. Die Mindestanforderungen an den Inhalt einer Vereinssatzung eines eingetragenen Vereins sind insoweit gesetzlich vorgegeben.

 

§ 58 BGB als Ordnungsvorschrift zeigt weitere gesetzliche Voraussetzungen auf. Hier sind u.a. Bestimmungen über den Ein- und Austritt von Mitgliedern, die Beitragspflichten, die Bildung des Vorstands sowie die Einberufung und Protokollierung der Mitgliederversammlung zu treffen. Bei Verletzung bestimmter Vorschriften muss das Registergericht die Eintragung ablehnen bzw. wird gegen einen irrtümlich eingetragenen Verein das Amtslöschungsverfahren durchführen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit dem Registergericht.

 

Schließlich ist im Rahmen der Gemeinnützigkeit auf die Einhaltung der steuerrechtlich relevanten Regelungen zu achten. Hier führen wir für Sie den Kontakt mit dem Finanzamt und stimmen proaktiv die Erfüllung aller steuerrechtlichen Voraussetzungen mit  unseren steuerrechtlichen Kooperationspartnern ab.

 

Die Kanzlei Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte vertritt sowohl Vereine als auch deren Mitglieder überörtlich in gerichtlichen Verfahren vor den Zivilgerichten bzw. in Beschwerdeverfahren vor dem Registergericht. Schwerpunkte sind dabei regelmäßig die Prüfung der Wirksamkeit von Vorstandswahlen und Beschlüssen sowie der Rechtmäßigkeit von Vereinsausschlüssen.

 

 

KOMPETENZBEREICH

 

  • Beratung zum Vereinsnamen
  • Unterstützung bei Satzungsänderungen
  • Ausarbeitung von Vereinsordnungen
  • Anstellungs- und Arbeitsverträge mit hauptamtlichen Organmitgliedern und besonderen Vertretern
  • Vergütung von ehrenamtlichen Personen
  • Unterstützung bei der Eintragung des Vereins in das Vereinsregister
  • Anwaltliche Vertretung bei Streitigkeiten mit dem Registergericht
  • Vorbereitung, Teilnahme und Unterstützung bei Mitgliederversammlung
  • Vorträge und Seminare zum Vereinsrecht

 

  • Ausgliederung
  • Umwandlungen
  • Umstrukturierungen
  • Auflösung
  • Liquidation

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.