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MEDIZIN­RECHT

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MEDIZINRECHT

Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte berät Ärzte, Zahnärzte und sonstige Heilberufler mit hoher Spezialisierung und langjähriger Erfahrung auf allen Gebieten des Medizinrechts.

 

Hierzu gehören insbesondere die Betreuung von Nachbesetzungsverfahren und Praxisübernahmen sowie die hiermit verbundene Gründungsberatung. Darüber hinaus beraten wir unsere Mandantschaft umfassend zu den Möglichkeiten der ärztlichen Kooperation und erstellen die erforderlichen individuellen Verträge und Satzungen, um eine für jeden einzelnen Arzt interessengerechte und rechtssichere Grundlage für den Betrieb der eigenen Praxis zu schaffen.

 

 

SPEZIALISIERUNG, ERFAHRUNG

 

Ein Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der Begleitung von Praxisgründungen, Praxiskäufen und -verkäufen an der Schnittstelle zwischen dem Medizinrecht und dem Gesellschafts- und Arbeitsrecht sowie dem Gewerberaummietrecht. Dies betrifft insbesondere die Gestaltung von Praxiskaufverträgen und Gesellschaftsverträgen sowie Praxismietverträgen. Mit einer hohen rechtlichen und taktischen Erfahrung begleitet Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte die Abgeber und Gründer in den maßgeblichen Prozessen und bei Abschluss der Kauf-, Gesellschafts- und Mietverträge.

 

Damit verbunden begleiten Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte Ärzte und Zahnärzte im Rahmen der oftmals erforderlichen Nachbesetzungsverfahren gemäß § 103 SGB V.

 

Darüber hinaus unterstützen Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte Heilberufler bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen und bei der Abwehr von Regressforderungen und Schadensersatzansprüchen aus Arzthaftung.

 

 

PRÄVENTION

 

Besonderen Wert legen die Rechtsanwälte von Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte dabei auf die präventive Rechtsberatung. Langwierige Gerichtsverfahren lassen sich vielfach vermeiden. Nach dem Selbstverständnis der Kanzlei informieren die Rechtsanwälte ihre Mandanten frühzeitig über bestehende Rechte, Pflichten und Gestaltungsmöglichkeiten. Individuelle Lösungen, insbesondere in Trennungsprozessen, werden gemeinsam mit den Mandanten entwickelt, bei Bedarf auch im Team mit den Gesellschafts- und Arbeitsrechtspezialisten der Kanzlei.

 

Neben der außergerichtlichen Beratung und Vertretung übernehmen die Rechtsanwälte von Dr. Flügler & Partner mbB Rechtsanwälte auch die Prozessvertretung ihrer Mandanten vor den Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten.

 

 

KOMPETENZBEREICHE

 

  • Begleiten von Praxiskäufen und Praxisverkäufen
  • Gestaltung von Praxiskaufverträgen
  • Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für Berufsausübungsgemeinschaften und Praxisgemeinschaften
  • Gestaltung von Praxismietverträgen
  • Vertretung und Beratung bei Gesellschafterstreitigkeiten
  • Begleiten von Auseinandersetzungen von Berufsausübungsgemeinschaften
  • Abwehr von Regressen
  • Durchsetzung von Honoraransprüchen
  • Prozessvertretung vor den Zivil-, Verwaltungs- und Sozialgerichten, z. B. in Regressverfahren
  • Begleiten von Nachbesetzungsverfahren
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen aus Arzthaftung
  • Gestaltung von Arbeits- und Aufhebungsverträgen sowie Mitarbeiterkündigungen

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.